Erstattung nach der Heilpraktikergebührenordnung

Wenn Sie eine Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen wollen, damit diese Ihnen die Behandlungskosten erstattet,

muss die Rechnung klar aufgeschlüsselte Posten zu den durchgeführten Behandlungsschritten enthalten.

 

Der Rechnungsbetrag ergibt sich hier also nicht aus der Behandlungsdauer,

sondern aus durchgeführten Behandlungsschritten,

die als Abrechnungsposten im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) vorgesehen sind.

 

Die Höhe der Rechnungen kann daher im Vergleich zu meinem Modell für Selbstzahler variieren.

(Es kann Ihnen aber zumindest als grobe Orientierung dienen.)

 

Da es viele verschiedene private (Zusatz-)Versicherungen gibt,

kann ich Ihnen leider nicht verbindlich im Voraus mitteilen,

welchen Teil der Kosten Ihnen Ihre konkrete Versicherung erstatten wird.

 

Ich kann lediglich eine Einschätzung aufgrund von Erfahrungwerten vornehmen.

(Eventuell haben Sie auch schon selber Erfahrungswerte dazu im Umgang mit Ihrer Versicherung gesammelt.)

 

Sprechen Sie mich gerne bei Vereinbarung eines Termins

oder im Erstgespräch darauf an,

wenn bei Ihnen Erstattungsmöglichkeiten bestehen!